SCHÖMBERG. Seit Freitag hat Schömberg zwei Kurgeschäftsführer – juristisch gesehen. Das Arbeitsgericht Pforzheim hat entschieden, dass die im Dezember ausgesprochene Kündigung von Torsten Zink unwirksam ist.
Selten sind die Zuschauerreihen in Verfahren vor dem
Arbeitsgericht so gut gefüllt, weswegen Richter Lenars Götz
gestern in Pforzheim auch feststellte: „Heute ist ja
reichlich Öffentlichkeit aus der Glücksgemeinde
da.“
Weshalb die Kündigung Zinks weiter für
Interesse sorgt, zeigt der Ablauf der Geschichte: Am 4. Dezember
2009, einen Tag vor dem Start der Marketing-Aktion Weihnachtsglück
wurde Torsten Zink von der Gemeinde zum 31. März gekündigt
(PZ berichtete mehrfach). Die vom Gemeinderat beschlossene
Trennung von Zink hatte in der Gemeinde für Aufregung bei
Hoteliers und Gewerbetreibenden gesorgt. Zunächst, so Zink,
sei ihm der Grund für die Kündigung nicht bekannt
gewesen. Zum ersten Gütetermin am 1. Februar hatte Frank
Müller, Rechtsanwalt der beklagten Gemeinde dargestellt, dass
in erster Linie Budget-Überschreitungen zu der Kündigung
geführt hätten. Zudem, so der Rechtsvertreter
Schömbergs, sei das Vertrauensverhältnis
zerrüttet.
Einzelheiten wurden zu diesem Zeitpunkt
nicht bekannt. Die Folge des gescheiterten Gütetermins vor
dem Arbeitsgericht: Die Gemeinde stellte ihren Kurgeschäftsführer
am nächsten Tag von der Arbeit frei und zahlte ihm bis zum
31. März sein Gehalt. Anfang Februar war der Vertrag mit
Zinks Nachfolger unter Dach und Fach: Till Weigl nahm zum 1. April
seine Arbeit als neuer Kur-Manager auf und führte das von
Zink zusammen mit einer Agentur ausgearbeitete Konzept der
Glücksgemeinde und der Veranstaltungsreihe der Glückswoche
fort. Zink kehrte nach München zurück und ist, wie er
vor Gericht gestern bekanntgab, seither quasi arbeitssuchend. Da
der ehemalige Kurgeschäftsführer keinen Grund zur
Kündigung sah, hatte er die Kündigungsschutzklage beim
Arbeitsgericht eingereicht. Zunächst ging es gestern um die
Gründe der Gemeinde für eine Kündigung Zinks.
Rechtsanwalt Müller präzisierte die bereits im Februar
genannten Gründe: Neben einer Überschreitung der auf 500
Euro beschränkten Zeichnungsbefugnis habe Zink zudem zwei
Marketing-Agenturen mit der selben Sache beauftragt und der
Gemeinde damit doppelte Kosten beschert.
Zinks Anwalt
Alexander Breugel hielt dagegen, dass Zink als jemand, der bislang
in der freien Wirtschaft gearbeitet habe, um Einweisung gebeten
habe. „Ihm wurde gesagt, er solle sich, was die
Geschäftspraxis angehe, an seine beiden Mitarbeiterinnen
wenden.“ Zudem habe die Bürgermeisterin Bettina Mettler
nach Postdurchsicht und über Amtsleiterbesprechungen über
die Höhe von Rechnungen für Werbemittel wie T-Shirts
Bescheid gewusst. Schnell war Richter Götz klar, dass die
beiden Parteien sich nicht über die Höhe einer Abfindung
einigen können. Zink stellte sich hier ein Jahresgehalt vor.
Zum Urteil dann war der Rechtsanwalt Schömbergs nicht mehr
anwesend. Er hatte jedoch angedeutet, sollte die Gemeinde
unterliegen, wäre der Gang in die nächste Instanz
denkbar.
Der Richter sah in seiner Urteilsbegründung
keinen schlüssigen Sachverhalt, um das Arbeitsverhältnis
zu kündigen. Die Gemeinde hat die Kosten des Verfahrens zu
tragen.
Für den Rechtsanwalt des Klägers steht
nach diesem Urteil zunächst fest, dass Torsten Zink in der
kommenden Woche zu seinem Arbeitsplatz in der Glücksgemeinde
zurückkehren wird. Wie es dann weiter gehe, werde die
Reaktion der Gemeindeverwaltung zeigen.
27.08.10 - 15:35 Uhr | Viola Krauss PZ